Feuerwerkskörper |
Pünktlich um Mitternacht wird am 31. Dezember wieder mit tausende Raketen, Böllern, Silvesterknallern und -krachern das neue Jahr begrüßt. Damit es nicht gleich mit einem Unfall oder Brandschaden durch ein Feuerwerk beginnt, gibt es einiges zu beachten.
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Die Feuerwerksklassen in Österreich
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Klasse F1&S1 : Feuerwerkscherzartikel & Feuerwerkspielwaren | Beispiele: |
Artikel der Klasse I dürfen das ganze Jahr hindurch erworben und verwendet werden. Da die in diesen Produkten enthaltenen Satzmengen sehr gering sind, ist auch keine Altersbeschränkung gegeben. Ein verantwortungsvoller Umgang ist aber auch mit diesen Artikeln unumgänglich. Ein Gebrauch in Räumen ist ebenfalls nicht verboten. Das Mindestalter für Besitz und Verwendung beträgt bei der Kategorie F1 12 Jahre, bei der Kategorie S1 16 Jahre. |
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Erforderliche Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes Klasse F1&S1 : Feuerwerkscherzartikel & Feuerwerkspielwaren | nötig: |
Für Feuerwerksartikel der Klasse I ist im Allgemeinen keine Genehmigung zum Abbrand erforderlich. Eine Verwendung in Räumen ist erlaubt. Es gelten lediglich die allgemeinen Verbote. Das Mindestalter für Besitz und Verwendung beträgt bei der Kategorie F1 12 Jahre, bei der Kategorie S1 16 Jahre. |
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Klasse F2: Kleinfeuerwerk | Beispiele: |
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse F2 dürfen an Personen unter 18 Jahren weder abgegeben werden noch von diesen verwendet werden. Diese Produkte müssen um in Österreich verwendet werden zu dürfen folgende Bedingungen erfüllen:
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Erforderliche Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes Klasse F2: Kleinfeuerwerk | nötig: |
Neben der Einhaltung zur Überlassung Besitz und Verwendung von Klasse F2 Artikeln ist lediglich eine Einverständniserklärung der jeweiligen Grundstückseigentümers notwendig. Sollen Klasse F2 Artikel innerhalb des Ortsgebiets (leicht an den Ortstafeln zu erkennen) abgebrannt werden, so ist dies prinzipiell verboten, außer der Bürgermeister des Ortes erlässt eine Ausnahmegenehmigung. Eine gemeinsame Zündung (das Verleiten) von Artikeln der Klasse F2 ist nicht erlaubt. (Ausnahme Batterien sowie Inhaber eines Pyrotechnikausweises). Batterien dürfen nicht mehr als 500g NEM, beim Einsatz von Fontänen nicht mehr als 600g NEM besitzen. Die Verwendung in Menschenmengen (auch bei Sportveranstaltungen) ist untersagt. Ebenso in der Nähe von Stätten mit leicht entzündlichen Stoffen und Gegenständen. |
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Klasse F3 & F4: Mittel- & Großfeuerwerk | Beispiele: |
Die Klassen II & IV fassen Artikel zusammen, die nur an Personen mit besonderer behördlicher Bewilligung abgegeben werden dürfen und auch nur von solchen verwendet werden dürfen. Da diese Personen ohnehin die notwendigen Fachkenntnisse besitzen müssen, und alle anderen diese nicht benötigen wird hier auf Details verzichtet. Vom Einsatz von Gegenständen der Klassen III und IV wird allen Laien abgeraten, da sich dieses Profifeuerwerk in der Handhabung und und der Art der Umsetzung maßgeblich von frei verkäuflichen Produkten unterscheidet. Werden Ihnen solche Produkte dennoch, ohne auch eine entsprechende Genehmigung zu achten, angeboten, raten wir dringend dazu den jeweiligen Händler gänzlich zu meiden. Das Mindestalter für Besitz und Verwendung beträgt bei der Kategorie F3 18 Jahre, bei der Kategorie F4 18 Jahre. |
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Erforderliche Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes Klasse F3: Mittelfeuerwerk | nötig: |
Für Feuerwerke der Klasse F3 & F4 sind die Bedingungen wesentlich komplizierter. Neben der Genehmigung des Grundstückseigentümers ist zunächst eine Kommissionierung des Abbrandplatzes durchzuführen bei der wird unter Beisein von Vertretern der Gemeinde, der Feuerwehr, der Bezirksverwaltungsbehörde, der Grundstückseigentümer, Vertreter der Exekutive u.a. durchgeführt. Diese Kommissionierung ist in der Regel einige Jahre gültig. Damit muss um die Genehmigung des Feuerwerkes bei der Bezirksverwaltungsbehörde angesucht werden. Voraussetzung für einen positiven Bescheid sind unter anderem Nachweis einer Versicherung, Nachweis dass pyrotechnische Gegenstände nicht missbräuchlich verwendet werden. |
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Erforderliche Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes Klasse F4: Großfeuerwerk | nötig: |
Die Voraussetzungen für die eine Durchführung eine Großfeuerwerkes sind prinzipiell analog der eines Mittelfeuerwerkes. Hierfür muss der Pyrotechniker allerdings zusätzlich behördlich geprüft sein und den Nachweis über ausreichende Kenntnisse erbringen indem er eine anerkannte Lehrgangsstätte besucht und die entsprechenden Prüfungen abgelegt hat. |
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Checkliste
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Vorbereitung
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Wenn´s erst wird
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Wie Sie ihr Auto schützen können
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Prinzipiell ist es zwar so, dass handelsübliche Silvesterraketen der Karosserie Ihres fahrbaren Untersatzes kaum schaden können. Wenn Reste oder ausgebrannte Raketen auf Ihr Auto fallen, sind grundsätzlich keine größeren Beschädigungen zu befürchten. Wenn Kracher jedoch aus kurzer Entfernung auf das Auto geworfen werden, können größere Schäden an Lack, Schreiben oder Inneneinrichtung entstehen. Deshalb sollten Sie ein paar Vorsichtsmaßnahmen ergreifen:
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Quellen
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